Frühförderung, Logopäden, Ergotherapeuten
Mit dem Jugendamt arbeiten wir in unterschiedlicher Weise zusammen.
Zum einen wenn es um die
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gemäß §22 Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII) durch Übernahme der Kindergartengebühren
für ein Kind geht und zum anderen um den Schutzauftrag für das Kindeswohl.
Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) § 8a hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag definiert.
Hier wird u.a. auch die Verantwortung der Kitas für das Wohl der Kinder betont und der Weg gezeichnet, wie diese Aufgabe möglichst im Kontakt mit den Eltern wahrgenommen werden soll.
Ziel ist es, den Kontakt mit Eltern auch in Krisensituationen so zu gestalten, dass das Wohl des Kindes im gemeinsamen Mittelpunkt steht.
Umgang mit konkreter Gefährdung des Kindeswohls
Auf der Grundlage des o.g. Gesetzes in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) hat die jeweils zuständige Behörde der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit jedem ihrer Kita-Träger eine schriftliche
„Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“
abgeschlossen.
Demzufolge ist das Fachpersonal von Kindertagesstätten dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen und – unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft – das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, z.B. bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt. Das Fachpersonal wirkt bei den Personensorgeberechtigten darauf hin, dass Maßnahmen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z.B. Gesundheitshilfen, Beratung, Familienhilfe. Wenn diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und / oder eine akuteGefährdung besteht, ist das Personal zu einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes / Allgemeinen Sozialdienstes verpflichtet.
Umgang mit einem erhöhten Entwicklungsrisiko
Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos feststellt (z.B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung), ist es verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten. So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel das Kind – innerhalb und außerhalb der KiTa – entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen zu fördern.
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Übergang leicht gemacht
Aufgabe der Kindertageseinrichtung ist es, die Kinder langfristig und angemessen auf die Schule vorzubereiten.
Diese Aufgabe beginnt bei uns bereits am Tag der Aufnahme.
Für eine gelingende Schulvorbereitung und Übergangsbewältigung ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule erforderlich. Die Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule besteht zu einem wesentlichen Teil aus gegenseitigen Besuchen, bei denen Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder miteinander in Kontakt kommen. Wir arbeiten insbesondere mit der Grundschule Aurachtal zusammen, die sich in der näheren Umgebung befindet. Nicht auszuschließen ist, dass einzelne Kinder später in eine andere Schule kommen.
Am Anfang jedes Schuljahres treffen sich die Leitungen der Kitas Arche Noah (Falkendorf), Regenbogen (Oberreichenbach) und Sonnenschein gemeinsam mit den Grundschullehrerinnen um gemeinsam die Aktionen für das aktuelle Jahr zu planen.
Diese können wie folgt aussehen:
Die Kinder besuchen die Grundschule in Begleitung mit ihren Erzieherinnen
Für Kinder, deren Einschulung ansteht, sind Schulbesuche wichtig, um den neuen Lebensraum Schule und die neuen Bezugspersonen frühzeitig kennen zu lernen. In Absprache mit uns bieten die Lehrkräfte der Grundschule Aurachtal speziell für diese Kinder in der Schule spielerisch gestaltete Unterrichtseinheiten in Form eines Schnuppertages, einer Schulhausrallye oder eines Projekttages (Mathetag, Deutschtag) an.
Grundschüler besuchen die Kita
Für unsere ehemaligen Kitakinder und uns ist es wichtig, dass in der ersten Zeit des Abschiednehmens noch Kontakt besteht. Stolz können sie uns und den zukünftigen Schulkindern ihr Erlerntes zeigen, wie z.B. bei den Kooperationsangeboten „Vorlesen der GS in der Kita“ oder bei der „gemeinsamen Osternestsuche“. Hierbei werden bereits wichtige soziale Kontakte zwischen den Schulkindern und den zukünftigen Schulkindern geknüpft.
Lehrkräfte der Grundschule besuchen die Kita Sonnenschein, um uns näher kennen zu lernen
oder in Abstimmung mit uns, mit den einzuschulenden Kindern Bildungsangebote (Kennenlernrunde, Bilderbuchbetrachtung,..) zu machen.
Erzieherinnen besuchen die Grundschule, um die Partnerinstitution Grundschule näher kennen zulernen.
Im Rahmen einer Unterrichtshospitation können sie zugleich ihre „ehemaligen“ Kinder erlebenund sehen, wie es ihnen in der Schule ergeht. Diese Eindrücke geben eine wichtige Rückmeldung an das pädagogische Personal. Am Schnuppertag, in Rahmen der Schuleinschreibung der Grundschule, werden Erzieherinneneingeladen Kinder zu beobachten. Anhand von der Schule gestellten Beobachtungsbogens tauschen sich die Lehrkraft und die Erzieherin im Anschluss des Vormittages aus.
Eine intensive Schulvorbereitung und damit Fachgespräche, in denen sich Kindertageseinrichtung und Grundschule über einzelne Kinder namentlich und vertieft austauschen, finden in der Regel erst im letzten Jahr vor der Einschulung oder kurz nach Schulbeginn statt. Zu dessen Beginn werden alle Eltern auf dem Einschulungselternabend und im Einzelgespräch um ihre Einwilligung ersucht, solche Fachgespräche bei Bedarf und in Absprache mit den Eltern führen zu dürfen.
Vorkurs Deutsch
Bei Kindern, die an einem Vorkurs teilnehmen, erfolgt das Einwilligungsverfahren in der Regel bereits im Jahr davor. An einem „Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn“ nehmen jene Kinder mit und ohne Migrationshintergrund teil, die einer gezielten Begleitung und Unterstützung bei ihren sprachlichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen bedürfen.
Die Kursteilnahme verbessert Startchancen der Kinder in der Schule. Dem Vorkurs geht eine Erhebung des Sprachstandes des Kindes in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahrs voraus. Er beträgt 240 Stunden, die Kindergarten und Grundschule je zur Hälfte erbringen. Der Kindergartenanteil beginnt in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres mit 40 Stunden und setzt sich im letzten Jahr mit 80 Stunden fort. Die Schule erbringt im letzten Kindergartenjahr 120 Stunden Vorkurs. Im letzten Jahr beginnt zugleich die Begleitung des Kindes, aber auch der Eltern beim Übergang in die Schule.
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KoKi – Koordinationsstelle Netzwerk frühe Kindheit
Die zuständige Erziehungsberatungsstelle befindet sich in Herzogenaurach. Sie Ansprechpartner für Eltern und auch uns als Fachkräfte.
Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachkräften der Erziehungsberatungsstelle ist Themen und Problem bezogen.
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Frühforderung, Logopäden, Ergotherapeuten
Wenn bei Kindern Auffälligkeiten festgestellt werden, empfehlen wir den Eltern eine Beratung bzw. einen Test in der Frühförderung in Herzogenaurach durchführen zu lassen. Sehr enger Kontakt besteht mit den Therapeuten, die die Kinder in der Kita fördern.
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Eine enge Zusammenarbeit besteht zur Herzogenauracher Polizei. Dazu gehört das Schulwegtraining für die Schulanfänger und die Übungen im Schonraum unter der Leitung von Herrn Lösch. Er steht uns auch zur Verfügung, wenn in der Kita der richtige Umgang im Straßenverkehr durchgenommen wird. Die Kinder erfahren einen natürlichen Umgang mit der Polizei. Außerdem finden mehrere Fortbildungen der Verkehrswacht statt, die wir regelmäßig besuchen.
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